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Wohin mit dem
Elektronikschrott?
Am 16.03.2005 hat die Bundesrepublik
Deutschland dazu folgendes Gesetz erlassen:
„Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten“. Das Gesetz umfasst
10 Wirkungsgebiete deren Elektro- und
Elektronikschrott Umweltverträglich entsorgt
werden muss. Die von
WEMA Elektronik erstellten Elektronik-Geräte fallen
nicht unter diese Gebiete. Aber die
WEMA Elektronik
ist natürlich in hohem Maße daran
interessiert, dass unsere Natur lebensfähig
bleibt. Die WEMA
Elektronik nimmt alle von ihr
erstellten Elektronikprodukte unendgeldlich
zurück und führt sie einer
umweltverträglichen Entsorgung zu. (Die
Anlieferung zu WEMA
Elektronik muss der Entsorger
erbringen) |
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Information
Bleifreies Löten:
Das Elektro G Gesetz ist am 01.07.2006 in
Kraft getreten.
Die WEMA Elektronik
entwickelt und produziert alle ihre Geräte
Elektro G konform. Im Einzelnen erfüllen wir
mit unseren Produkten die EU-Richtlinien:
- RoHS
(Restriction of the use of certain hazardous
substances)
EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 23.01.2003
- WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment)
EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27.01.2003
- Elektro G
(Elektro- und Elektronikgerechtegesetz) vom
27.01.2005
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Verkaufs- und
Lieferbedingungen der
WEMA Elektronik GmbH
(PDF-Datei) |
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